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Urlaub mit Hund – Das sind die EU Einreisebestimmungen
Gemeinsam mit seinem Vierbeiner in den Urlaub zu fahren und sich eine Auszeit vom Alltag zu gönnen, ist für viele wohl das schönste Ereignis im ganzen Jahr. Ist erst einmal ein Reiseziel ausgewählt, ist die Planung aber noch lange nicht abgeschlossen, vielmehr fängt sie gerade erst an. Besonders bei Reisen über die eigenen Landesgrenzen hinaus gilt es unter anderem auch spezielle Einreisebestimmungen zu beachten. Wie immer zählt auch hier: Rechtzeitig informieren und vorsorgen ist die Devise!
Innerhalb der Europäischen Union unterliegt das Reisen mit Hund größtenteils einheitlichen Einreisebestimmungen. Manche Länder haben aber noch zusätzliche Regelungen, weshalb man sich auch immer speziell auf das jeweilige Urlaubsland vorbereiten sollte. Die wichtigsten EU-Regeln haben wir für euch zusammengefasst:
Durchreiseländer beachten
Wichtig neben den Bestimmungen für das auserwählte Reiseziel sind vor allem auch die Bestimmungen möglicher Durchreise-Länder. Egal, ob die Reise mit Auto, Flugzeug oder Schiff erfolgt, die jeweiligen Einreisebestimmungen müssen stets erfüllt sein.
Heimtierausweis
Der EU-Heimtierausweis bildet die Basis für das Verreisen in EU-Länder. Dieser Ausweis wird ausschließlich von Tierärzten für Hunde, Katzen und Frettchen ausgestellt und wird nummeriert.
Chip
Damit die Tiere eindeutig mittels Heimtierausweis identifizierbar sind, müssen die geliebten Vierbeiner auch gechipt werden.
Tollwutimpfung
Die wichtigste Voraussetzung ist aber wohl die Tollwutimpfung. Diese wird ab der 12. Lebenswoche durchgeführt und benötigt anschließend 21 Tage, bis der vollständige Impfschutz gewährleistet ist. Davor ist ein verreisen nur unter bestimmten Umständen möglich (siehe Reisen mit Welpen unter 12 bzw. 16 Wochen). Mit erwachsenen Hunden ist das Reisen ohne Tollwutimpfung verboten. Bei der Tollwutimpfung in Österreich gilt, es sind bei Welpen 2 Impfungen empfehlenswert und 12 Monate nach der Erstimpfung bzw. der Herstellerempfehlung muss noch einmal geimpft werden um die Grundimmunisierung abzuschließen. Danach sollte je nach Herstellerempfehlung alle 1 bis 3 Jahre geimpft werden. Diese Mehrjahrestollwutimpfung ist auch innerhalb der EU anerkannt.
Maximal 5 Hunde
Außerdem dürfen pro Person maximal 5 Hunde mit einem Lebensalter von mindestens 8 Lebenswochen einreisen (für Hunde unter 8 LW gelten besondere Bestimmungen, ebenso für Hunde zwischen 8 und 12 LW und bis zum 21. Tag nach der ersten Tollwutimpfung). Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es für Hunde, die an Wettbewerben, Ausstellungs- und Sportveranstaltungen teilnehmen oder zu Trainingszwecken verreisen. Diese Hunde müssen aber mindestens 6 Monate alt sein und auch ein Nachweis durch eine schriftliche Registrierungsbestätigung des Veranstalters oder der Vereinigung ist verpflichtend mitzuführen.
Reisen mit Welpen unter 12 bzw. 16 Wochen
Auch Welpen benötigen sowohl den Heimtierausweis als auch einen Chip. Da Welpen aber nach EU-Verordnung erst ab einem Alter von mindestens 12 Lebenswochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen, diese Impfung aber notwendig ist um ins Ausland zu verreisen, gibt es hier nur beschränkte Möglichkeiten ins Ausland zu verreisen. 21 Tage lang nach der Impfung dauert der offizielle Zeitraum, ab dem der Impfschutz dann als gültig bezeichnet wird. Eine Einreise ist also erst am 22. Tag nach der Tollwutimpfung möglich. Also mit einem Lebensalter von mindestens 15 vollendeten Lebenswochen.
Auch hier gibt es wieder eine Ausnahme: In manchen EU-Ländern wie etwa in Österreich dürfen Welpen unter 12 bzw. 16 LW, die bereits eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die nötigen 21 Tage nach der Impfung gewartet haben, dennoch einreisen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur dann, wenn zusätzlich zum Heimtierausweis und zum Microchip eine Bestätigung eines von der Behörde zugelassenen Arztes vorliegt, die eine Tollwutunbedenklichkeit versichert, also zusagt, dass der Welpe nur an seinem Geburtsort gehalten wurde und dort mit keinen Tieren, die möglicherweise einer Infektion ausgesetzt waren in Kontakt gekommen ist. Außerdem muss die Mutterhündin das Jungtier begleiten.
Zusätzliche Bestimmungen
Neben all diesen zum größten Teil einheitlichen Bestimmungen der EU haben manche Länder auch noch zusätzliche Regelungen was Rasse, Haltungsform und Sicherheitsbestimmungen betrifft. Diese gilt es ebenfalls im Vorhinein zu recherchieren. In Deutschland etwa dürfen seit 2001 Einfuhrbeschränkungen für Hunde gewisser Rassen. Dies gilt für folgende Rassen: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen. Diese sogenannten „gefährlichen“ Hunderassen dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen nach Deutschland einreisen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die wichtigsten Voraussetzungen für einen Urlaub mit Hund der Heimtierausweis, der Chip und die Tollwutimpfung sind. Die Einreisebedingungen erscheinen zwar vielleicht auf den ersten Blick kompliziert, sind aber wichtig und sinnvoll zur Erhaltung der Gesundheit unserer Hunde. Aber auch die kulturellen Unterschiede sollten immer beachtet werden. Denn, wie bei Menschen, unterscheiden sich auch bei Hunden die Verhaltensregeln in unterschiedlichen kulturellen Räumen. Etwa wenn es um den Maulkorb oder das Anleinen von Hunden gibt. Wichtig ist, sich zu informieren und frühzeitig vorzusorgen, um bestens auf den Urlaub vorbereitet zu sein und nicht mit unerwarteten Turbulenzen konfrontiert zu sein. Denn, sind Sie informiert, steht dem Urlaub nichts mehr im Weg!