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Radfahren mit Hund – darf man das?
Gesetzliche Lage
Um die Frage nach der Legalität vorweg zu nehmen: Nein, das Radfahren mit Hunden ist in Österreich nicht erlaubt und daher illegal. Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt nämlich, dass das Anleinen von Tieren an Fahrzeugen gesetzlich unzulässig ist und mit einer Geldstrafe von bis zu 726 Euro abgegolten werden kann. Mit „Fahrzeugen“ sind sowohl Kraftfahrzeuge als auch Fahrzeuge, die ohne Motor betrieben werden, gemeint. Eine Spritztour mit Rad und Hund kann also schnell zu einem sehr teuren Spaß werden. In Deutschland schaut es dagegen schon wieder anders aus: In der deutschen Straßenverkehrsordnung ist das Anleinen von Hunden beim Fahrradfahren gesetzlich erlaubt.
Wie steht es um Dogrunner?
Sogenannte Dogrunner gibt es bereits in jedem Fachhandel zu kaufen. Diese Metallvorrichtungen können ans Fahrrad angebracht werden, sodass der Fahrer beide Hände frei hat und sich besser auf den Verkehr konzentrieren kann, während sein Hund auf der Seite mitläuft. Es soll auch vor schlimmeren Unfällen schützen, indem sich die Leine im Notfall von der Befestigung löst. Prinzipiell ist ein Dogrunner im Vergleich zu einer „normalen“ Leine sicherlich die bessere Lösung, allerdings ändern diese Hilfsmittel nichts daran, dass es gesetzlich verboten ist. Demnach ist in Österreich theoretisch auch das Ausführen mithilfe eines Dogrunners unzulässig.
Radfahren mit Hund – Spaß oder Zwang?
Aus der Sicht des Tierschutzes ist das Mitführen von Hunden beim Radfahren weder für Anfänger noch für Profis empfehlenswert und sollte daher vermieden werden. Auch wenn euer Hund sehr aktiv ist und sich gerne austobt, beim Gassigehen wechselt er normalerweise zwischen gehen, laufen, schnüffeln, sich lösen und die Umgebung erkunden. Ist er allerdings an ein Fahrrad angeleint, muss er sich durchgehend an das vorgegebene Tempo halten. Für ungeübte Hunde kann das sogar zur Gefahr werden und im schlimmsten Fall Zusammenstöße verursachen. Aber auch trainierte Hunde haben – im Gegensatz zum gewöhnlichen Spaziergang – nicht die Möglichkeit, ihr Tempo selbst zu bestimmen und ihren Entdeckungsdrang frei auszuleben.
Wenn ihr dennoch nicht auf das Fahrrad verzichten wollt, solltet ihr an einiges denken, bevor ihr euch mit eurem vierbeinigen Freund auf den Sattel schwingt. Stellt euch zuallererst die Frage, ob euer Hund überhaupt für einen Fahrradausflug geeignet ist. Es geht dabei um Größe, Gewicht, Alter und körperliche Verfassung des Tieres. Beispielsweise ist ein Chihuahua sicherlich maßlos überfordert, während ein Schäferhund, der mehr Auslauf braucht, eher Spaß an einer Fahrradtour findet. Außerdem solltet ihr unbedingt beachten, dass nicht der Hund sich an eure Fahrgeschwindigkeit anpassen muss, sondern ihr euch an seine. Das heißt: Wenn er eine Stelle beschnüffeln will, pinkeln muss oder auch einfach keine Lust aufs Laufen hat – nehmt in jedem Fall Rücksicht auf euren verbeinigen Begleiter, auch wenn das bedeutet, dass ihr zwischendurch stehenbleiben oder absteigen müsst.
Die Alternativen
Wenn ihr am Land wohnt und das Glück habt, in einer Umgebung ohne Verkehr zu leben, ist das Fahrradfahren ohne Leine bzw. Dogrunner eine Alternative. Stattdessen legt ihr eurer Fellnase einen Maulkorb an, dann kann er sich frei austoben und bewegen, während ihr auf dem Fahrrad weitere Distanzen zurücklegen könnt als zu Fuß. Für kleine Hunderassen ist auch das Hundekörbchen eine Lösung. Der sportliche Effekt bleibt euch dabei erhalten und euer Liebling kann sich ganz entspannt den Wind um die Hundenase wehen lassen. Ansonsten könnt ihr auch mit eurem Hund laufen gehen oder ihr greift ganz einfach auf das gute alte Gassigehen zurück – das ist noch immer die sicherste und beliebteste Variante, um Zeit mit eurem Lieblingsvierbeiner in der Natur zu genießen.
Fazit
Wenn es um das Radfahren mit dem Hund geht, gehen die Meinungen auf jeden Fall auseinander. Was haltet ihr davon? Habt ihr euren vierbeinigen Freund schon einmal mit dem Fahrrad ausgeführt oder seid ihr strikt dagegen? Schreibt es in die Kommentare.