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Trennungshund – wer bekommt den geliebten Vierbeiner?
Menschen, die keine Hunde haben, können es vielleicht nicht verstehen – aber für die meisten Hundebesitzer sind ihre Hunde wie Kinder. Kein Wunder, dass im Falle einer Scheidung oder Trennung oft ein Streit um den vormals gemeinsamen Vierbeiner entbrennt. Aber wie sieht die Rechtslage dazu aus? Als ob Schlussmachen nicht ohnehin schon schlimm genug wäre, kommt es am Ende immer wieder zum Streit über die Aufteilung diverser Objekte. Leider macht dieser Streit auch vor gemeinsamen Haustieren nicht halt und es stellt sich unweigerlich die Frage: Wer bekommt den Hund?
Die Gesetzeslage
Alle Regelungen, die in diesem Falle gelten, sind sowohl für Ehepaare, als auch für nicht verheiratete Paare gültig. Unverständlicherweise gelten Tiere vor dem Gesetz als Gegenstände. Wenn der Hund während der gemeinsamen Lebensführung erworben wurde, geht er automatisch in den gemeinsamen Hausrat über. Bei einer Trennung oder Scheidung kommt es zu einer Hausratstrennung, deren Sinn es ist, den Hausrat möglichst gleichmäßig aufzuteilen. Hier kommt es jedoch oft zu Unstimmigkeiten über die genaue Verteilung.
In den meisten Fällen kann man sich außergerichtlich einigen (einen Scheidungsantrag kann man grundsätzlich auch ohne Konsultation eines Anwaltes einreichen), manchmal muss jedoch ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden, im schlimmsten Fall landet die Sache vor dem Gericht.
Generell macht es natürlich einen Unterschied, ob das Tier während der Partnerschaft/Ehe angeschafft wurde, oder ob ein Partner der alleinige Eigentümer ist. Ein Nachweis für dieses Alleineigentum kann einerseits sein, dass sich der Hund bereits vor der Partnerschaft im Besitz eines Partners befunden hat oder wenn dieser nachweisen kann, dass er die alleinige Pflege des Hundes übernommen, das heißt, sich alleine um ihn gekümmert hat.
Tierwohlinteresse steht gesetzlich nicht im Vordergrund
Anders als bei Kindern, wird bei Hunden leider nicht das Wohl des Tieres in den Vordergrund gestellt. Das heißt, dass bei einer gerichtlichen Entscheidung nicht ausschlaggebend ist, wo es der Wuffi besser hätte. Das gilt auch, wenn mehrere Hunde von der Trennung betroffen sind: Das Gericht kann eine Trennung der Tiere (als Teil des Hausrats) veranlassen, um die Aufteilungsgerechtigkeit zu gewährleisten.
Allerdings gibt es auch Präzedenzfälle, die das Gegenteil belegen: das OLG Nürnberg entschied zum Beispiel 2016 in einem Fall, die vier Hunde, die bei der ehemaligen Partnerin lebten, auch bei ihr zu belassen, weil eine Aufteilung von zwei Hunden auf den ehemaligen Partner nach dem Ableben zweier weiterer Hunde, der Trennung und der Gewöhnung an den neuen Lebenspartner der Frau für die Hunde nicht zumutbar gewesen wäre.
Wenn ein (Ehe-)Partner freiwillig auf den Hund verzichtet, kann ihm zum Ausgleich eine Entschädigung (Ausgleichsleistung) zugesprochen werden. Ein vollständiger monetärer, also geldwerter, Ersatz ist allerdings nicht im Gesetz verankert.
Absprachen und schriftliche Vereinbarungen möglich
Laut Gesetz gibt es kein Recht auf Umgang oder Unterhalt, jedoch kann das Ex-Paar Absprachen über ein „gemeinsames Sorgerecht“ treffen – also vereinbaren, wer den gemeinsamen Hund wann bekommt. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht: wenn einer der beiden seine Meinung ändert, kann der andere meist nicht rechtlich dagegen vorgehen. Anders sieht es aus, wenn etwaige Details in einer notariell beglaubigten Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung festgelegt wird, denn diese ist vor Gericht rechtsgültig – die Entscheidung liegt jedoch im Ermessen des Richters. In einer solchen Vereinbarung können Umgangsregelungen, Regelungen für Futterkosten, Tierarztkosten usw. und auch andere Einzelheiten der Hausratsverteilung festgelegt werden.
Auf die Bedürfnisse des Hundes Rücksicht nehmen
Auch wenn ihr wahrscheinlich schon mit eurem eigenen Herzschmerz genug beschäftigt seid – vergesst nicht, dass euer Hund ebenso leidet. Die plötzliche Trennung von einer wichtigen Bezugsperson ist auch für euren Vierbeiner sehr schwer zu verkraften, und leider kann man ihm die Situation auch nicht so recht erklären. Darum sollte man einige Dinge beachten:
- Trotz eines durch die Trennung veränderten Tagesablaufs sollten Herrchen und Frauchen darauf achten, dass es schnell wieder einen festen Tagesplan gibt, da Hunde Stress spüren und feste Strukturen brauchen.
- Verabschiedungen sollten immer mit ruhiger Stimme und ohne viel Aufhebens passieren, damit der Hund lernt, dass der Moment der Trennung nichts ist, vor dem er sich fürchten muss.
- Wenn es im Zuge der Trennung zu einem Ortswechsel kommt, sollte man darauf achten, dass sich das neue Zuhause in einer hundefreundlichen Gegend befindet und sich gut für Hunde eignet.
- Last but not least: wie ein gebrochenes Herz, braucht auch euer Wuffi nach einer Trennung eine Extraportion Zuneigung. Zusätzliche Spiel- und Streicheleinheiten sowie lange Spaziergänge machen dem Vierbeiner den Übergang auch leichter.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass eine Trennung immer schmerzhaft ist – das liegt in der Natur der Sache. Man kann aber versuchen, sich zumindest eine Gesprächsbasis beizubehalten, auf der man solche Fragen wie die Aufteilung des Hausrats besprechen kann. Wenn das nicht der Fall ist, kann man nur einen Rechtsbescheid zu Rate ziehen, um sich und seine Rechte abzusichern. Das Wohl des Hundes sollte aber auch nach einer Trennung für beide Ex-Partner im Vordergrund stehen.